Lieferung und Rücknahme von Waffen

Gesetzliche Bestimmungen zur Lieferung von Waffen und Munition:

Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur gegen Vorlage von gültigen Dokumenten geliefert:

  • Jagdschein im Original oder per Email. – Zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich beglaubigte Fotokopien aller beschritten Seiten 
  • Waffenbesitzkarte im Original
  • Munitionserwerbsschein im Original oder Sondergenehmigung im Original (per Email)
  • Personalausweis im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (per Email)

Wir liefern ausschliesslich Waffen und Munition als Gefahrgut durch spezielle Lieferdienste wie z.B. overnite

Warenrücknahmen sind nur unbenutzt in der Originalverpackung und nach Rücksprache möglich. Rechnung/Lieferschein muss in Kopie beigefügt sein. Bei Rücksendungen bleibt das Porto zahlbar. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.